Unsere Geschäftsordnung
Stand: 1. Oktober 2022
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Einleitung
Von 1990 bis 1995 organisierten die Verbrauchergruppen Kernbeißer, Wilde Möhre und Ährensache jährlich eine Apfelsaft-Sonderpressung mit Äpfeln aus Streuobstanlagen.
1995 gründete sich aus Interessierten der 3 Gruppen der Verein „Arbeitsgemeinschaft Streuobst e. V.“, kurz „ASt“, der seitdem die Organisation der Apfelsammelaktion mit Sonderpressung übernommen hat.
Darüber hinaus veranstaltet der Verein
- Apfeltage,
- Infostände auf Märkten,
- Info-Veranstaltungen mit Erwachsenen und Kindern,
bietet an
- Obstbaum-Schnittkurse,
- Obstbaumbestellungen,
- Obstbaumschnitt,
- Sortenbestimmung,
- Pflegemaßnahmen auf Streuobstwiesen,
- fachliche Beratung
und verleiht
- eine große Hand-Saftpresse (ca. 50 l),
- eine kleine Hand-Saftpresse (ca. 30 l).
Der Verein setzt sich allgemein für den Erhalt und den Schutz von Streuobstwiesen in der Region ein und betreibt gemeinsam mit der Stadt Königslutter Jubiläumswiesen.
Neben den Sammelaktionen auf den von ASt betreuten Streuobst-Wiesen bieten wir seit Jahren auch Anlieferern die Möglichkeit, sich an der Sonderpressung unter den bei III.1 aufgeführten Bedingungen zu beteiligen. Für einen langfristigen Erhalt von Streuobstwiesen ist eine Verwertung des Wiesenobstes unseres Erachtens notwendig.
I. Die Organe des Vereins
Mitgliederversammlung (MV)
Sie findet satzungsgemäß mindestens einmal jährlich statt. Zur MV werden alle Vereinsmitglieder unter Einhaltung der üblichen Frist schriftlich eingeladen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in der Satzung festgehalten: z. B. Jahresbericht, Wahl des Vorstandes u. a. Ein Protokoll der MV wird an alle Mitglieder verschickt bzw. ausgehändigt.
Arbeitstreffen
Sie finden in regelmäßigen Abständen nach Bedarf statt, etwa alle 4 bis 8 Wochen. Es werden alle eingeladen, die Interesse an aktiver Mitarbeit haben. Bei jedem Treffen wird das Programm für das folgende Treffen in Grundzügen festgelegt sowie Termin und Ort vereinbart. Zu jedem Arbeitstreffen wird ein Protokoll erstellt. Die Anwesenden haben Entscheidungsbefugnis, soweit es die Satzung erlaubt.
Arbeitsgruppen
Sie erarbeiten thematisch abgegrenzte Bereiche und setzen sich aus Interessierten zusammen. Sie arbeiten nach Absprache und nach Bedarf. Die Arbeitsergebnisse werden im Rahmen der Arbeitstreffen vorgestellt.
Eine spezielle Arbeitsgruppe stellt regelmäßig eine Prioritätenliste für die auf den Wiesen anfallenden Arbeiten auf. Pflegemaßnahmen werden auf den vom Verein betreuten Wiesen ehrenamtlich ausgeführt. Eine Ausnahme bildet der fachgerechte Baumschnitt, den nur wenige im Verein beherrschen; dieser wird auf Antrag mit 35,– € / Std. Aufwandsentschädigung vergolten.
Auch auf Wiesen gem. III.3 wird Baumschnitt mit 35,– € / Std. vergütet.
Vorstand
Auf der Grundlage eines paritätischen Vereinsverständnisses tritt der Vorstand als solcher nur zu den in der Satzung festgelegten Aufgaben in Aktion.
II. Mitgliedsbeiträge
- Einzelmitglieder: 18,– € jährlich
- Paare und Familien: 24,– € jährlich
- Vereine und Gruppen: 36,– € jährlich
Der Mitgliedsbeitrag ist Anfang des Jahres zu entrichten, vorzugsweise per Dauerauftrag.
III. Ankauf von Äpfeln durch die Arbeitsgemeinschaft Streuobst e. V. und Lohnmost
III.1
An das angelieferte Obst stellen wir folgende Mindestanforderungen:
- Die Obstbäume wurden seit mindestens 5 Jahren nicht gespritzt und nicht mit stickstoffhaltigem Mineraldünger behandelt. Bei Weidenutzung ist keine zusätzliche Düngergabe, bei Wiesennutzung dagegen eine einmalige organische Düngung pro Jahr erlaubt.
- Die Bäume dürfen nicht im Einflussbereich vielbefahrener Straßen stehen, insbesondere Straßenobst ist nicht zugelassen.
- Das Obst sollte von hochstämmigen Obstbäumen stammen.
- Plantagenobst wird nur nach Absprache angenommen.
- Die Obstwiesen werden extensiv bewirtschaftet, d. h. durch jährlich maximal zweimalige Mahd oder durch extensive Beweidung mit maximal 2 GVE je ha und Jahr (entsprechender Schutz der Bäume ist zu berücksichtigen).
- Abgängige Bäume sollten durch hochstämmige Jungbäume bewährter Regionalsorten ersetzt werden. Im Interesse des Artenschutzes sollte ein Anteil des Totholzes in der Anlage belassen werden.
- Es werden von uns nur sammelfrische Äpfel (nicht länger als 2 Tage verpackt) mit einem minimalen Anteil an Fauläpfeln angenommen.
Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen lassen wir uns bei Anlieferung schriftlich bestätigen. Wir behalten uns vor, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.
III.2
Für die Anlieferung Ihres Obstes haben wir folgende Möglichkeiten vorgesehen:
1. Verkauf des Mostobstes an ASt e. V.
Sie liefern frei an. Dann zahlen wir für Ihre Mostäpfel 20,– €/100 kg. Dieser Preis richtet sich nach dem „Aufpreis-Vermarkter-Prinzip“, d. h. er liegt über dem Marktniveau. Wir möchten damit Ihre Erntearbeit sowie die aufwendige Erhaltungspflege Ihrer Obstanlage anerkennen. Die jeweils aktuell gültigen Ankaufpreise entnehmen Sie bitte unserem jährlichen Infoblatt zur Sonderpressung. Bei Anlieferung von Obst schlechter Qualität kann die Annahme abgelehnt oder der Preis reduziert werden.
2. Lohnmost
Sie nehmen einen Teil oder die gesamte Anlieferungsmenge als Saft für den Eigenbedarf in Anspruch, dann zahlen Sie 1,00 € / Flasche zuzügl. Pfand. Der Preis setzt sich zusammen aus den Presskosten von 0,80 € und einem Beitrag von 0,20 €, der für die Aufwendungen für Transport, für die Organisation und die Etiketten sowie für Investitionen in den regionalen Streuobstwiesenschutz verwendet wird.
Bei Anlieferung von mehr als einer Tonne für Lohnmost: Preise auf Anfrage
Alternativ zum Saft können Sie Leistungen gem. III.3 Punkt 2 bis 4 in Anspruch nehmen.
Die Anlieferungs-Termine entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zur Sonderpressung.
III.3
Bei Bedarf übernehmen wir gerne die Ernte Ihrer Obstbäume.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Ablauf ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme Ihrerseits bis Anfang September. In diesem Fall können wir Ihnen 10 €/100 kg vergüten oder/und mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen verrechnen: Wir behalten uns vor, den Ankaufpreis für Äpfel aus wenig oder nicht gepflegten Anlagen zu reduzieren.
- Saft (Preis ab Lager 1,60 € / Flasche zzgl. Pfand)
- Obstbaumschnitt (35,– € / Std.)
- Nachpflanzung auf Anfrage
- Mahd auf Anfrage
IV. Apfel-Sammelaktionen für Apfelsaft
IV.1
An den Apfel-Sammelaktionen können sowohl Mitglieder als auch interessierte Nicht-Mitglieder teilnehmen. In der Regel wird jedes Jahr mindestens an 2 Wochenenden im Oktober gesammelt. Orte und Termine werden im September im Infoblatt zur Sonderpressung (s. Kalender) veröffentlicht.
IV.2
JedeR SammlerIn hat ein Anrecht auf max. 1 Kiste Apfelsaft pro volle Arbeitsstunde zum Vorzugspreis von 1,00 € / Flasche zzgl. Pfand. Kinder, sofern sie mitarbeiten, erwerben ein Anrecht von ½ Kiste Apfelsaft pro Arbeitsstunde. Als Mitarbeit gilt:
- Vor- und Nachbereitung von Sammelaktionen
- Schütteln, Sammeln und Zusammentragen der Äpfel
- Nach Absprache zählen Fahrten zu weit entfernten Wiesen und das Ausleihen von Anhängern als Arbeitszeit.
- Transport zur Mosterei
- Überwachen von Anlieferung und Abholung
- Transport des unverkauften Saftes zum ASt-Lager
Bei Auslieferung des Saftes an Kunden: Fahrtkostenerstattung für ASt-Mitglieder 0,35 € / km
Mitglieder erhalten für
3 Std. Mitarbeit 1 Kiste Apfelsaft inkl. Pfand bzw. für 4 Std. Mitarbeit 1 Kiste Apfel-Mango-Saft inkl. Pfand umsonst. Diese Regelung kann bei Bedarf auch für längere Transportzeiten bei Auslieferung angewendet werden.
Die Treckervergütung erfolgt nach Vereinbarung.
IV.3
Die Abholung des Saftes findet wie folgt statt:
- Ankündigung im Infoblatt zur Sonderpressung
- Nach besonderer Absprache
IV.4
Der Transport des Saftes und der Rücktransport des Leergutes liegen in der Verantwortung der Gruppen bzw. des Einzelnen. (Abgabe von Leergut bei Armgart zu dessen Öffnungszeiten oder nach Absprache am Lager Fallersleber Straße 12).
V. Apfelsaftpreise
Ab 1. Oktober 2022 gelten folgende Apfelsaftpreise (nur ganze Kisten mit 12 Flaschen):
ab Lager Königslutter: | |
• Endverbraucher | 1,60 € / Flasche zzgl. Pfand |
• Wiederverkäufer*, Schulen, Kindergärten etc. | 1,35 € / Flasche zzgl. Pfand |
allgemein: | |
• Mangoaufschlag | 0,40 € / Flasche |
• Pfand | 3,30 € / Kiste |
*) Wiederverkäufer (mit Gewerbeschein) ab 10 Kisten, Lieferung ab 25 Kisten frei Haus, sonst 0,35 € / km ab Lager Königslutter
Alle Preisangaben in dieser Geschäftsordnung vorbehaltlich !
Auf Wunsch erhalten Sie eine vollständige Preisliste, die auch unsere neuen Mischsäfte in Bag-in-Box enthält.
VI. Adresse und Kontonummer
Arbeitsgemeinschaft Streuobst e. V. – ASt
z. H. Eberhard Hieber (Schriftführer)
Großer Hilligenhof 7
38154 Königslutter
E-Mail: info@ag-streuobst.de
Bankverbindung
Postbank Hannover
IBAN: DE73 2501 0030 0060 1543 03
BIC: PBNKDEFFXXX