Unsere Geschäftsordnung

Stand: 1. Oktober 2022

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Übersicht

Einleitung

Von 1990 bis 1995 organisierten die Verbraucher­gruppen Kern­beißer, Wilde Möhre und Ähren­sache jährlich eine Apfelsaft-Sonder­pressung mit Äpfeln aus Streuobst­anlagen.

1995 gründete sich aus Interessierten der 3 Gruppen der Verein „Arbeits­gemeinschaft Streuobst e. V.“, kurz „ASt“, der seitdem die Organisation der Apfelsammel­aktion mit Sonder­pressung über­nommen hat.

Darüber hinaus veranstaltet der Verein

bietet an

und verleiht

Der Verein setzt sich allgemein für den Erhalt und den Schutz von Streuobst­wiesen in der Region ein und betreibt gemeinsam mit der Stadt Königslutter Jubiläums­wiesen.

Neben den Sammel­aktionen auf den von ASt betreuten Streuobst-Wiesen bieten wir seit Jahren auch Anlieferern die Möglichkeit, sich an der Sonder­pressung unter den bei III.1 aufgeführten Bedingungen zu beteiligen. Für einen lang­fristigen Erhalt von Streuobst­wiesen ist eine Verwertung des Wiesen­obstes unseres Erachtens notwendig.

I. Die Organe des Vereins

Mitglieder­versammlung (MV)

Sie findet satzungs­gemäß mindestens einmal jährlich statt. Zur MV werden alle Vereins­mitglieder unter Einhaltung der üblichen Frist schriftlich eingeladen. Die Aufgaben der Mitglieder­versammlung sind in der Satzung festgehalten: z. B. Jahres­bericht, Wahl des Vorstandes u. a. Ein Protokoll der MV wird an alle Mitglieder verschickt bzw. ausgehändigt.

Arbeits­treffen

Sie finden in regelmäßigen Abständen nach Bedarf statt, etwa alle 4 bis 8 Wochen. Es werden alle eingeladen, die Interesse an aktiver Mitarbeit haben. Bei jedem Treffen wird das Programm für das folgende Treffen in Grundzügen festgelegt sowie Termin und Ort vereinbart. Zu jedem Arbeits­treffen wird ein Protokoll erstellt. Die Anwesenden haben Entscheidungs­befugnis, soweit es die Satzung erlaubt.

Arbeits­gruppen

Sie erarbeiten thematisch abgegrenzte Bereiche und setzen sich aus Interessierten zusammen. Sie arbeiten nach Absprache und nach Bedarf. Die Arbeits­ergebnisse werden im Rahmen der Arbeits­treffen vorgestellt.

Eine spezielle Arbeits­gruppe stellt regelmäßig eine Prioritäten­liste für die auf den Wiesen anfallenden Arbeiten auf. Pflege­maßnahmen werden auf den vom Verein betreuten Wiesen ehrenamtlich ausgeführt. Eine Ausnahme bildet der fachgerechte Baumschnitt, den nur wenige im Verein beherrschen; dieser wird auf Antrag mit 35,– € / Std. Aufwands­entschädigung vergolten.

Auch auf Wiesen gem. III.3 wird Baumschnitt mit 35,– € / Std. vergütet.

Vorstand

Auf der Grundlage eines paritätischen Vereins­verständnisses tritt der Vorstand als solcher nur zu den in der Satzung festgelegten Aufgaben in Aktion.

II. Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist Anfang des Jahres zu entrichten, vorzugsweise per Dauerauftrag.

III. Ankauf von Äpfeln durch die Arbeits­gemeinschaft Streuobst e. V. und Lohnmost

III.1

An das angelieferte Obst stellen wir folgende Mindest­anforderungen:

Die Einhaltung dieser Mindest­anforderungen lassen wir uns bei Anlieferung schrift­lich bestätigen. Wir behalten uns vor, stichproben­artige Über­prüfungen vorzunehmen.

III.2

Für die Anlieferung Ihres Obstes haben wir folgende Möglich­keiten vorgesehen:

1. Verkauf des Most­obstes an ASt e. V.

Sie liefern frei an. Dann zahlen wir für Ihre Most­äpfel 20,– €/100 kg. Dieser Preis richtet sich nach dem „Aufpreis-Vermarkter-Prinzip“, d. h. er liegt über dem Markt­niveau. Wir möchten damit Ihre Ernte­arbeit sowie die aufwendige Erhaltungs­pflege Ihrer Obs­tanlage anerkennen. Die jeweils aktuell gültigen Ankauf­preise entnehmen Sie bitte unserem jährlichen Info­blatt zur Sonder­pressung. Bei Anlieferung von Obst schlechter Qualität kann die Annahme abgelehnt oder der Preis reduziert werden.

2. Lohnmost

Sie nehmen einen Teil oder die gesamte Anlieferungs­menge als Saft für den Eigen­bedarf in Anspruch, dann zahlen Sie 1,00 € / Flasche zuzügl. Pfand. Der Preis setzt sich zusammen aus den Press­kosten von 0,80 € und einem Beitrag von 0,20 €, der für die Aufwendungen für Transport, für die Organisation und die Etiketten sowie für Investitionen in den regionalen Streuobst­wiesen­schutz verwendet wird.

Bei Anlieferung von mehr als einer Tonne für Lohn­most: Preise auf Anfrage

Alternativ zum Saft können Sie Leistungen gem. III.3 Punkt 2 bis 4 in Anspruch nehmen.

Die Anlieferungs-Termine entnehmen Sie bitte unserem Info­blatt zur Sonder­pressung.

III.3

Bei Bedarf übernehmen wir gerne die Ernte Ihrer Obst­bäume.

Voraus­setzung für einen erfolg­reichen Ablauf ist eine rechtzeitige Kontakt­aufnahme Ihrerseits bis Anfang September. In diesem Fall können wir Ihnen 10 €/100 kg vergüten oder/und mit den nach­folgend aufgeführten Leistungen verrechnen: Wir behalten uns vor, den Ankauf­preis für Äpfel aus wenig oder nicht gepflegten Anlagen zu reduzieren.

  1. Saft (Preis ab Lager 1,60 € / Flasche zzgl. Pfand)
  2. Obstbaum­schnitt (35,– € / Std.)
  3. Nach­pflanzung auf Anfrage
  4. Mahd auf Anfrage

IV. Apfel-Sammelaktionen für Apfelsaft

IV.1

An den Apfel-Sammel­aktionen können sowohl Mitglieder als auch interessierte Nicht-Mitglieder teilnehmen. In der Regel wird jedes Jahr mindestens an 2 Wochen­enden im Oktober gesammelt. Orte und Termine werden im September im Infoblatt zur Sonder­pressung (s. Kalender) veröffentlicht.

IV.2

JedeR SammlerIn hat ein Anrecht auf max. 1 Kiste Apfelsaft pro volle Arbeits­stunde zum Vorzugs­preis von 1,00 € / Flasche zzgl. Pfand. Kinder, sofern sie mitarbeiten, erwerben ein Anrecht von ½ Kiste Apfelsaft pro Arbeits­stunde. Als Mitarbeit gilt:

  1. Vor- und Nach­bereitung von Sammel­aktionen
  2. Schütteln, Sammeln und Zusammen­tragen der Äpfel
  3. Nach Absprache zählen Fahrten zu weit entfernten Wiesen und das Ausleihen von Anhängern als Arbeits­zeit.
  4. Transport zur Mosterei
  5. Überwachen von Anlieferung und Abholung
  6. Transport des unver­kauften Saftes zum ASt-Lager

Bei Auslieferung des Saftes an Kunden: Fahrt­kosten­erstattung für ASt-Mitglieder 0,35 € / km

Mitglieder erhalten für

3 Std. Mitarbeit 1 Kiste Apfelsaft inkl. Pfand bzw. für 4 Std. Mitarbeit 1 Kiste Apfel-Mango-Saft inkl. Pfand umsonst. Diese Regelung kann bei Bedarf auch für längere Transport­zeiten bei Auslieferung angewendet werden.

Die Trecker­vergütung erfolgt nach Vereinbarung.

IV.3

Die Abholung des Saftes findet wie folgt statt:

IV.4

Der Transport des Saftes und der Rück­transport des Leergutes liegen in der Verant­wortung der Gruppen bzw. des Einzelnen. (Abgabe von Leergut bei Armgart zu dessen Öffnungs­zeiten oder nach Absprache am Lager Fallersleber Straße 12).

V. Apfelsaftpreise

Ab 1. Oktober 2022 gelten folgende Apfelsaftpreise (nur ganze Kisten mit 12 Flaschen):

ab Lager Königslutter:
  End­verbraucher 1,60 € / Flasche zzgl. Pfand
  Wieder­verkäufer*, Schulen, Kindergärten etc. 1,35 € / Flasche zzgl. Pfand
allgemein:
  Mango­aufschlag 0,40 € / Flasche
  Pfand 3,30 € / Kiste

*) Wieder­verkäufer (mit Gewerbe­schein) ab 10 Kisten, Lieferung ab 25 Kisten frei Haus, sonst 0,35 € / km ab Lager Königslutter

Alle Preis­angaben in dieser Geschäfts­ordnung vorbehaltlich !

Auf Wunsch erhalten Sie eine vollständige Preisliste, die auch unsere neuen Misch­säfte in Bag-in-Box enthält.

VI. Adresse und Kontonummer

Arbeits­gemeinschaft Streuobst e. V. – ASt
z. H. Eberhard Hieber (Schriftführer)
Großer Hilligenhof 7
38154 Königslutter

E-Mail: info@ag-streuobst.de

Bank­verbindung
Postbank Hannover
IBAN: DE73 2501 0030 0060 1543 03
BIC:   PBNKDEFFXXX